Ausschreibung -
Ermittlung eines Bürgerkönigs
Wir freuen uns Ihnen die Ermittlung eines Bürgerkönigs im Rahmen unseres Schützenfestes (Pfingsten) anzukündigen.
Damit Sie eine Vorstellung davon erhalten, was wir uns von diesem Amt erwarten, haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt, die wir Ihnen hiermit vorstellen möchten.
- Voraussetzung
Der Teilnehmer sollte das 18. Lebensjahr vollendet haben - Ausrichtung
Im Zuge des Pokalschießens der Ortsvereine (Pfingstsamstag) wird der beste Schuss (Teilerwertung) für die Ermittlung des Bürgerkönigs herangezogen. Selbstverständlich können auch Personen, die nicht an diesem Pokalschießen teilnehmen in die Liste aufgenommen werden.
- Ehrung
Im Laufe des ‚Rheinischen Abends‘ (Pfingstsamstag) erhält der dann amtierende Bürgerkönig als äußeres Zeichen eine Wanderkette, die er ein Jahr lang inne hat. Er muss diese Kette im nächsten Jahr an gleicher Stelle wieder an seinen Nachfolger weiterreichen.
- Teilnahme an Veranstaltungen
Der amtierende Bürgerkönig erhält für die anstehenden Veranstaltungen im Jahr von uns eine schriftliche Einladung.
Er ist aber nicht verpflichtet, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.
Eine Ausnahme besteht aber doch. Die Teilnahme an unserem Königsball (drittes Wochenende im September) ist verpflichtend.
Es freut uns natürlich unseren amtierenden Bürgerkönig auch bei anderen Festen begrüßen zu können.
Seien Sie also freudig dabei.